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Beitragsordnung des Berufsverbandes homöopathischer Ärzte Niedersachsen und Bremen e.V. ab 01.01.2015

Einkommen aus ärztl. Tätigkeit (vorletztes Jahr)

an den DZVhÄ

 

an den LV Nds./Bremen

AHZ-Abo

Gesamt

Euro

 

Regelbeitrag

Über 50.000,00 €

300,00 €

50,00 €

62,90 €

412,90 €

 

Auf Antrag ermäßigte Beiträge

Über 40.000,00 €

250,00 €

50,00 €

62,90 €

362,90 €

Über 30.000,00 €

200,00 €

50,00 €

62,90 €

312,90 €

Über 20.000,00 €

150,00 €

50,00 €

62,90 €

262,90 €

Über 10.000,00 €

100,00 €

50,00 €

62,90 €

212,90 €

Unter 10.000,00 €

50,00 €

50,00 €

62,90 €

162,90 €

Studenten

0,00 €

0,00 €

auf Anfrage

0,00 €

Rentner (bitte Anhang beachten!)

40,00 €

50,00 €

62,90 €

152,90 €

Schnuppermitgliedschaft für zwei Jahre

49,00 €

87,10 €

62,90 €

199,00 €

Weiterbidungsmitgliedschaft für die Dauer der Facharztausbildung

75,00 €

112,00 €

62,90 €

249,90 €

Elternzeit für 1 Jahr (wahlweise im Antragsjahr oder im Folgejahr)

00,00 €

32,10 €

62,90 €

95,00 €

 

In besonderen Notlagen auf Antrag, nur mit Zustimmung des Vorstandes

Beantragte ruhende Mitgliedschaft oder schwere Notlage

0,00 €

27,10 €

62,90 €

90,00 €

Notlage im hohen Alter

0,00 €

0,00 €

62,90 €

62,90 €

 

Auf Beschluß der Mitgliederversammlung

Ehrenmitgliedschaft

0,00 €

0,00 €

62,90 €

62,90 €

Auf Antrag ermäßigte Beiträge

Unser Ziel ist es, mit dieser Regelung soziale Härten zu vermeiden. Gleichzeitig brauchen wir die Beitragsgelder, um unsere berufspolitischen Ziele verstärkt durchsetzen können.

Aus diesem Grund sind die Mitglieder aufgerufen, Beitragsermäßigungen nur bei zwingender Notwendigkeit zu beantragen.

Modalitäten für die Beantragung einer Beitragsermäßigung:

Anträge für das laufende Jahr müssen bis spätestens 31.01. (2019 bis 28.2.2019) beim Landesverband eingegangen sein. Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Als Bemessungsgrundlage gilt das Jahreseinkommen, bemessen am Gewinn vor Steuern bzw. Bruttoarbeitslohn aus beruflicher Tätigkeit des Vor-Vorjahres (für 2017 also das Jahr 2015). Bitte schicken Sie uns eine Kopie einer der folgenden Unterlagen:

  • Einkommenssteuerbescheid
  • Bestätigung des Steuerberaters über Gesamtjahreseinkommen (Praxisgewinn vor Steuern, Bruttoarbeitslohn)
  • Lohnsteuerkarte (bei ausschließlich angestellter Tätigkeit)
  • Einnahmenüberschussrechnung (bei ausschließlicher Praxistätigkeit)

Diese Modalitäten gelten auch für arbeitslose Kolleginnen und Kollegen oder Mütter/Väter im Erziehungsurlaub – von Ihrem geringen oder fehlenden Einkommen profitieren Sie dann in zwei Jahren.

In besonders schweren finanziellen Notlagen, zum Beispiel auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit, besteht auf Antrag die Möglichkeit einer Beitragsreduktion, ggf. bis auf einen Betrag wie bei beantragter ruhender Mitgliedschaft (siehe unten).

Der Antrag auf Ermäßigung muss bis 31.01. des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein. Der entsprechende Nachweis muss, falls er nicht mit dem Antrag eingereicht wird, bis spätestens 30.06. vorliegen!

Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zahlen grundsätzlich die gleichen Beiträge wie Ärzte. Zahnärzte, die zugleich Mitglied in der „Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin“ (GZM) sind, zahlen auf Antrag einen um 50,00 € pro Jahr ermäßigten Beitrag. Die Mitgliedsbestätigung der GZM muss bis 31.01.. des laufenden Jahres vorgelegt werden.

Laut einstimmigem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 5.11.2016 in Goslar sind studentische Mitglieder unseres LV ab sofort völlig beitragsfrei gestellt.

Der Studententarif gilt nur für ein medizinisches oder zahnmedizinisches Erststudium.

Studenten müssen bis zum 31.01. des laufenden Jahres eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen.

Rentner

Der Mitgliedsbeitrag für Kollegen, die bereits eine Rente erhalten, soll nach dem tatsächlich erwirtschafteten ärztlichen Einkommen (ohne Renten- einkommen) bemessen werden. Solange jemand eine ärztliche Praxis führt und in der Arztsuche gefunden werden möchte, darf er bei uns nicht als Rentner geführt werden. (Beschluss der Delegiertenversammlung des DZVhÄ am 11./12. Mai 2013 in Weimar)

Schnuppermitgliedschaft

Die Schnuppermitgliedschaft für 199,00 € ist für Neumitglieder einmalig im ersten Kalenderjahr möglich. Sie beinhaltet alle Rechte und Pflichten der Vollmitgliedschaft und geht am Ende des Beitrittsjahres automatisch in die Vollmitgliedschaft über. Alle Neumitglieder sind eingeladen, unabhängig von der Möglichkeit einer Schnuppermitgliedschaft von Anfang an den u. U. erheblich höheren Beitrag gemäß ihres Einkommens nach der Beitragstabelle zu entrichten.

Beantragte Ruhende Mitgliedschaft

Eine ruhende Mitgliedschaft kann in begründeten Notlagen für maximal zwei Jahre beantragt werden und gilt ab dem nächsten Kalenderjahr (s. Satzung § 7). Der Beitrag für ruhende Mitglieder beträgt 95,00 € (davon z. Zt. 67,90 € für AHZ, 0,00 € an den Bundesverband, der Rest, z. Zt. 27,10 €, an den LV)

Die ruhende Mitgliedschaft beinhaltet den Bezug der AHZ, der Infos des jeweiligen LV sowie des Newsletter des Bundesverbandes. Es bestehen keine weiteren Mitgliedsrechte oder Vergünstigungen, die Eintragung im Internet wird für die Zeit der ruhenden Mitgliedschaft nicht mehr angezeigt.

Beitragsfreiheit im hohen Alter

Mitglieder über 75 Jahre können in begründeten Notlagen von ihren Landesverbänden auf Antrag von den Vereinsbeiträgen freigestellt werden. Die Abo-Gebühren für AHZ und ggf. ZKH sind weiterhin zu entrichten.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder im Bundesverband und in den Landesverbänden werden beitragsfrei gestellt. Die Ehrenmitgliedschaft ist in der Satzung geregelt und setzt einen Beschluss der Mitgliederversammlung voraus. Die Abo-Gebühren für AHZ und ggf. ZKH sind weiterhin zu entrichten.

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 07.03.2015 in Celle.